Anpassungen am SelectLine Lohnprogramm ab 2024Ab dem 1. Januar 2024 tritt Swissdec 5 in Kraft. Mit der Umstellung auf Swissdec 5 kommen natürlich auch Änderungen auf Sie zu. Abgesehen von Swissdec 5, gab es auch anderweitig Änderungen mit der Version 23.2. AHV-Freibetrag Neu können Mitarbeiter, welche das Referenzalter erreicht haben, im SelectLine Lohn auf den AHV-Freibetrag verzichten. Hierzu muss man lediglich «Verzicht auf AHV-Freibetrag» anwählen.
Anpassung des Referenzalters Bereits implementiert, jedoch erst relevant ab dem 1.1.2025 ist die Anpassung des Referenzalters im SelectLine. Neu kann man nämlich auch das Referenzalter in Jahren und Monaten angeben. Diese Anpassung ist relevant, da das Referenzalter der Frauen anfangs 2025 zum ersten Mal auf 64 Jahre und 3 Monate angehoben wird. Im SelectLine können Sie bei jeder erneuten Erhöhung das Referenzalter anpassen.
Lohnausweis Die Änderungen im Lohnausweis betreffen die Handhabung des Lohnausweises. Der Lohnausweis kann final oder nicht final gedruckt werden. Nicht final gedruckte Lohnausweise sind mit einem Wasserzeichen gekennzeichnet, dies dient zur Überprüfung des Lohnausweises. Falls Sie noch Anpassungen oder Ergänzungen vornehmen müssen, drucken Sie den Lohnausweis vorerst nicht final aus. Erst wenn es sich um den korrekten Lohnausweis handelt, sollte man diesen final ausdrucken.
BVG-Meldungen Bis anhin gehörte die BVG im SelectLine Lohn nicht zur Zertifizierung. Mit Swissdec 5 ist es erstmals auch möglich, «BVG-Meldungen» zu übermitteln. Stand heute kann diese Neuerung noch nicht aktiv verwendet werden, da noch keine Versicherung empfangsbereit ist. Sobald die Versicherungen bereit sind, ist es Ihnen möglich, die «BVG-Jahresmeldung» direkt im SelectLine Lohn zu erfassen und die BVG-Beiträge pro Mitarbeiter zurückerstatten.
Dialog Messages Die elektronische Lohnmeldung enthält neue «Dialog Messages», die eine neue Kommunikation mit den Versicherungen ermöglichen. Die Meldung, die Antwort darauf und die Korrektur der Daten findet nun komplett im SelectLine Lohn statt und muss nicht mehr über externe Webseiten oder anderweitige Kanäle erfolgen.
Wenn Sie bereits einen Lohn-Mandanten haben, wird dieser zum Swissdec 5 Mandant, wenn ein Jahreswechsel mit der Version 23.2 oder neuer durchgeführt wird. Mandanten, die ab Version 23.2 erstellt wurden, sind automatisch Swissdec 5 Mandanten. Der Übermittlungsstandard Swissdec 4 wird noch bis zum 31.12.2025 unterstützt, anschliessend sollte die Swissdec-Version Ihres Mandanten Swissdec 5 sein.
Bei Fragen rund um die Anpassungen in der SelectLine Lohnbuchhaltung steht Ihnen unser Support-Team gerne zur Verfügung.
Zum Support für SelectLine Lohn Mehr zu den Anpassungen mit Swissdec 5
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